Gespeichert von Erich Vogt am

Zum 1. Januar 2005  trat das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft. Es sieht die schrittweise Einführung der  „nachgelagerten Besteuerung“ von Renten vor. Rainer Debus und Sohn vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein erklärten am 09.08.2012, 19 Uhr die Einzelheiten und beantwortet viele Fragen, wie z.B. Welche Teile der Rente sind ab wann wie hoch zu versteuern? Wer muss eine Einkommenssteuererklärung abgeben? Was passiert, wenn man keine Einkommenssteuererklärung abgibt? Kann das Finanzamt rückwirkend eine Abgabe verlangen? Der Lohnsteuerhilfeverein hilft und berät in Steuersachen zu moderaten Bedingungen (Mitgliedschaft erforderlich). Informationsblätter liegen in der Begegnungsstätte aus.