Gespeichert von Erich Vogt am

Wer anderen Personen in Notsituationen nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Schon der Notruf bei der Polizei, der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst kann als lebensrettende Hilfe ausreichen. Manchmal treffen die professionellen Helfer aber zu spät ein, wenn nicht bereits ein Ersthelfer vor Ort lebensrettende Sofortmaßnahmen durchgeführt hat. Wenn durch Erste-Hilfe-Leistungen Schäden  oder gesundheitliche Beeinträchtigung entstehen, drohen keine rechtlichen Konsequenzen, vorausgesetzt, dass das Wissen und die Fähigkeiten des Helfers auf dem aktuellen Stand sind. Für Erste-Hilfe-Kurse ist zwar keine Wiederholungspflicht festgelegt, doch wird empfohlen, das Wissen alle 2 bis 3 Jahre aufzufrischen. Dies tat am 14.09.2012 eine Gruppe von 18 Aktiven Senioren. Michael Felbrich vom DRK-Ortsverein Wixhausen brachte sie in einem 4-stündigen Auffrischungskurs kompetent, anschaulich und humorvoll  auf einen neueren Stand. Wenn auch Sie Ihre Kenntnisse auffrischen möchten, können Sie sich persönlich oder telefonisch in der Ostendstrasse 27 -29 für einen Kurs anmelden (dienstags und donnerstags 14 – 17 Uhr, Telefon 06150 /18585-29).